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Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen ab 2023

Ab dem 1. Januar 2023 tritt die überarbeitete Version des UStG in Kraft, die den Erwerb von Photovoltaikanlagen für Betreiber steuerlich begünstigen wird. Konkret betrifft dies die Reduzierung des Mehrwertsteuer- bzw. Umsatzsteuersatzes.

Für wen gilt diese Steuerbefreiung?
Das UStG gilt für Deutschland und somit für Transaktionen, bei denen sowohl die Lieferadresse als auch die Rechnungsadresse in Deutschland liegen. Wir bieten keine Umsatzsteuerbefreiung für Verkäufe in andere Länder an.

Welche Produkte sind von der Steuerbefreiung erfasst?
Diese Befreiung ist für Anlagen vorgesehen, die entweder in der Nähe von Wohngebäuden oder auf öffentlich genutzten Gebäuden installiert werden. Die genaue Definition findet sich im Umsatzsteuergesetz (UStG) §12 Absatz 3. Daher können Sie davon ausgehen, dass beim Kauf von vollständigen Solarsystemen (ausgenommen mobile Anlagen), Solarmodulen und teilweise Wechselrichtern und Batterien diese Steuerbefreiung gilt.

Wie sichert man zu, dass die Anlage an einem rechtmäßigen Ort installiert ist?
Sie müssen während des Bestellvorgangs die entsprechenden Bedingungen bestätigen, da andernfalls eine Bestellung bei uns nicht möglich ist. Mit dieser Bestätigung versichern Sie uns, dass Ihre Anlage sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Wie verläuft der Bestellprozess?
Die Bestellung erfolgt bequem über unseren Online-Shop. Sie müssen bestätigen, dass Sie die Anlage als Endverbraucher nutzen und dass die Installation in Wohnortnähe erfolgt. Nach Eingang Ihrer Zahlung erstellen wir die Rechnung und versenden die Ware an Sie. Für Produkte zur Abholung vereinbaren Sie bitte einen Termin per E-Mail.

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